Arbeit in Abwesenheit während Spitalaufenthalt

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drmboe
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Arbeit in Abwesenheit während Spitalaufenthalt

Beitrag von drmboe » 03 Feb 2020, 12:04

Die Atupri Krankenversicherung hat mir eine Rechnung beanstandet, mit Kopie an den Pat., dass ich die Rechnung korrigieren muss. Ich müsse ihn von der korrigierten Rechnung in Kenntnis setzen.

Der Pat. mit einem Diabetes mellitus, zahllosen Gefässproblemen, Alkoholproblematik, soz. Desintegration war länger am Kantonsspital hospitalisiert und wurde dann zur Rehabilitation verlegt. Es kamen verschiedene Berichte und es gab auch Telephonanrufe, weshalb wir Antikoagulation und ASS kombinierten und das Insulin etwas atypisch verordneten, etc.

Dafür habe ich Abwesenheitsleistungen verrechnet. Eine dieser Leistungen, 5 Min. für Aktenstudium, wurde nun beanstandet. Ich hätte während des nach DRG abgerechneten Spitalenthalts diese nicht abrechnen dürfen, sondern müsse die Rechnung korrigieren, und die Rechnung für diese 5 Min. ggf. dem Spital stellen. - nun ja, soweit, so gut.

Ich habe mich telephonisch bei der Atupri gemeldet, zweimal über 10 Min. telephoniert, ob die Sachbearbeiterin mir das nicht in Kulanz erlassen könnte. Nein, könne sie nicht, geht ums Prinzip...

Nun habe ich die Kontoverbindung ausfindig gemacht, die 15.45 Fr. zurückbezahlt und muss noch schriftlich die Rechnungskorrektur an den Pat. schicken.

Das Beispiel zeigt einige Missstände auf
- die Meinung, dass Abwesensheitsleistungen während der Hosp. durch DRG gedeckt sind und die Rechnung ans Aufenthaltsspital gegen muss, dürfte gemäss DRG-Vertrag korrekt sein.
- Solche Fälle werden sich häufen, wenn ich nicht
- Berichte während des Spitalaufenthalts gratis lese
- keine Telephonanrufe von Spitalkollegen oder Angehörigen während Hosp. beantworte, wenn ich nicht eine sep. Rechnung schreiben will
- sicher nicht an ein Rundtischgespräch gehe, die 60 Min. Abwesenheitsleistung für 3 Mon. aufbrauche und (siehe oben) eine sep. Rechnung ans Aufenthaltsspital schreiben muss

Die Atupri verlangt von mir, dass ich die Rechnung korrigiere, dies geht in meiner Software nicht, wenn die Rechnung bereits bezahlt und im Archiv ist (sonst könnte ich ja jeweils vor dem Steuerabschluss Daten fälschen...) - die Dame der Atupri meinte, da habe ich die falsche Software, das könnten alle.... - pikant ist, dass die Rechnungskorrektur betr. Rechnung vom 10. Mai 2019 mit Datum vom 9.1.2020 verschickt wurde
- könnte man nicht von einer zeitnahen Rechnungsprüfung der Versicherer ausgehen?

Das Traurigste an diesem Fall ist, dass die Atupri den Pat. informiert, dass ich ihm eine korrigierte Rechnung schicken werde. Nun, der Pat. hat den Rehab.-Aufenthalt nicht überlebt und ist kurz nach dem Versand der Rechnung verstorben, die Atupri hat keine Hemmungen für eine Rückforderung, auch wenn der Versicherte schon seit mehr als sechs Monaten unter dem Boden ist...

Ich konnte die Kontonummer des Beistands ausfindig machen, der bei dem Schlechtzahler jeweils die Finanzen regelte, er wird die 15.45 Fr. den Erben zur Verteilung übergeben.
Der Atupri habe ich allerdings klargemacht, dass ich eigentlich eine korrigierte Abrechnung erwarte, es geht ja nicht an, dass sie den Selbstbehalt von 10 % für den Betrag einfach einbehalten ;-)

Wenn es nicht so traurig wäre, wäre das ein Fall für den Kassensturz.
Für mich hat das Ganze 15.45 Fr. und Zeit und Ärger gekostet, als Mitglied u.a. in der palliative care Arbeitsgruppe und anderen Kommissionen störe ich mich daran, dass vom BAG in Verordnungen festgelegt wird, "während stat. Aufenthalt abgerechnet nach DRG keine zusätzlichen ambulanten Leistungen" und sich offenbar kein Mensch in Bern dessen bewusst ist, dass andererseits mehr Interprofessionalität und Abbau von Schnittstellenproblemen durch gegenseitigen Austausch der Betreuer gefordert wird.
Lieber Gruss
Martin Bösch

StefanFunk
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Re: Arbeit in Abwesenheit während Spitalaufenthalt

Beitrag von StefanFunk » 06 Feb 2020, 14:57

Lieber Kollege,

ich bin da anderer Meinung als die Atupri.
Wenn der Pat. stationär ist, dann können SEHR WOHL Leistungen in Abwesenheit erbracht werden.
Es wäre ja auch völliger Unsinn, wenn ich keine Krankenkassenanfragen beantworten dürfte, solange der Pat. stationär ist.
Was nicht geht sind Konsultationen während des stat. Ausenthaltes.
Was geht ist aber, dass ich am Tag der Aufnahme vorher Konsultationen verrechnet. Sonst müsste ich ja bei jedem Pat. der nach der Behandlung gleichentags noch ins Spital kommt umsonst arbeiten.
Selbst Medikamente können während des stat. Aufenthalts abgegeben werden., wenn Angehörige am Freitag Medis abholen weil der Pat. am Samstag entlassen wird. Diesen Falle hatte ich selbst schon in der Praxis.

Atupri ist eine absolute Sparkasse, die jedes Jahr bei Grippeimpfung die gleichen dummen Briefe verschickt. Ebenso bei Eiseninfusionen.
Ich hätte die Rechnung nicht korrigiert und abgewartet was passiert.
Wenn die Kassen etwas nicht zahlen wollen, dann stornieren Sie ja unsere Rechnung.
Warum sollten wir nicht eine Forderung der Kasse mal stornieren, wenn wir glauben, dass es nicht korrekt ist.
Freundliche Grüsse

Stefan Funk

drmboe
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Re: Arbeit in Abwesenheit während Spitalaufenthalt

Beitrag von drmboe » 19 Feb 2020, 11:55

nun ja, mein Ärger und die Telephonate mit der Atupri kosteten mich wohl mehr ,als die 15.45 Fr...

Aber es scheint von den DRG - Verhandlungspartnern wohl so gedacht zu sein, dass mit der DRG sämtliche Leistungen im Zusammenhang mit dem hospitalisierten Patienten abgedeckt sind und ich für Leistungen während eines Spitalenthaltes dem Spital dafür Rechnung stellen müsste (habe ich in Einzelfällen schon gemacht, hat geklappt).

Der Skandal ist eigentlich, dass die DRG-Verantwortlichen und unsere Ärztevertreter so einen Mist vereinbaren, unterschreiben und sich keine Gedanken darüber machen, was die Konsequenzen sind.

Es war mal die Forderung Anlässlich der Initiative "ja zur Hausarztmedizin", dass Hausärzte resp. deren Standesvertreter in sämtlichen Gremien Einsitz nehmen und unseren Standpunkt einnehmen können, wenn es um die hausärztliche Versorgung geht.

Ärgerlich sind die Entscheidungen von Dritten untereinander, die meinen Alltag betreffen (Versicherer und Heime beschliessen, dass ich BESA-Verordnungen unterschreiben muss, ich muss es machen; Versicherer und Spitex beschliessen, dass ich Verordnungen für Verbrauchsmaterial unterschreiben muss, und ich muss es machen; Assura und Versicherte beschliessen in einem "Hausarztmodellvertrag", dass Überweisungsmeldungen auszufüllen sind, ich muss es machen; die KESB und Heimleitungen entscheiden, dass ich über das Inkrafttreten von Teilen einer Vorsorgeverfügung unterschreiben muss, ich muss es machen, Liste wäre fortzuführen) - das Muster ist klar, irgendwelche Dritte entscheiden, ich muss es ausführen und mich dann wundern, wenn ich zu viel Abwesenheitsleistungen habe.

Lieber Gruss Martin

StefanFunk
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Re: Arbeit in Abwesenheit während Spitalaufenthalt

Beitrag von StefanFunk » 21 Feb 2020, 10:36

Sie schreiben:
Ärgerlich sind die Entscheidungen von Dritten untereinander, die meinen Alltag betreffen (Versicherer und Heime beschliessen, dass ich BESA-Verordnungen unterschreiben muss, ich muss es machen; Versicherer und Spitex beschliessen, dass ich Verordnungen für Verbrauchsmaterial unterschreiben muss, und ich muss es machen; Assura und Versicherte beschliessen in einem "Hausarztmodellvertrag", dass Überweisungsmeldungen auszufüllen sind, ich muss es machen; die KESB und Heimleitungen entscheiden, dass ich über das Inkrafttreten von Teilen einer Vorsorgeverfügung unterschreiben muss, ich muss es machen, Liste wäre fortzuführen) - das Muster ist klar, irgendwelche Dritte entscheiden, ich muss es ausführen und mich dann wundern, wenn ich zu viel Abwesenheitsleistungen habe.

Ich sehe das nicht so, dass Sie das machen MÜSSEN !
Se KÖNNEN das machen, aber Sie MÜSSEN nicht.
Wenn Eine Kasse irgendwelche "Überweisungsmeldungen" haben will, dann soll sie einem vernünftigen Hausarztmodell beitreten und dann zahlt sie eine Pauschale. Dann MÜSSEN wir im BlueEvidence die Überweisungen visieren.
So ist das erst mal ein Vertrag zwischen Patient und Kasse, der sie rein gar nicht betrifft.
Verlangen Sie für jede solce Bescheinigung 10 Stutz vom Pat.
ER kommt damit zu Ihnen. Wenn er eien Beglaubigung von einer Fotokopie auf der Gemeinde haben will, dann zahlt er ja auch für den Stempel.

Sie MÜSSEN da gar nichts machen.
Freundliche Grüsse

Stefan Funk

drmboe
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Re: Arbeit in Abwesenheit während Spitalaufenthalt

Beitrag von drmboe » 22 Mai 2020, 07:50

Sie KÖNNEN das machen, aber Sie MÜSSEN nicht.
nun ja, es ging mir mehr um das generelle Prinzip, dass Dritte ohne uns anzuhören entscheiden, was die Ärzte müssen (Spitex, Heimverband, Krebsregister) und wir das umsetzen müssen, sonst kommt einfach der Pat. zu Schaden, wenn ich die dämliche Anfrage wegen des Inkontinenzmaterials oder die von der Spitex verlangte Verordnung nicht unterschreibe.

Bzgl. Hausarztmodelle ist das mir klar, als Präsident des Schaffhauser Hausarztvereins ist uns die Assura natürlich als eine der einzigen Kassen, mit denen wir kein Vertragsmodell haben, ein Dorn im Auge. Bei uns kostet das Zeugnis 5 Min. Abwesenheit (rascher schaffe ich das nicht), da ist man mit einer Zehnernote nicht dabei - und ich weise den Pat. darauf hin, dass es eigentlich unfair ist, wenn Leistungen, die der Arzt im Auftrag einer Versicherung für ein HMO-Modell erbringen muss, in den Tarmed-Topf gelangen und zur jährlichen Prämiensteigerung beitragen. Wir empfehlen jeweils eine Versicherung mit Kooperationsvertrag, das sind praktisch alle andern.
Auch dort gibt es noch Kassen, die neben dem HMO-Modell noch Telephon- und Listenmodelle führen, da weisen wir den Pat. mit einem Zettel auf Alternativen mit Kooperationsvertrag hin,
aber wir sind nun vom Thema weg,
lg mb

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