Liebe Kollegen,
seit dem 19.06.2020 sind alle Leistungssperren wieder in Kraft !
Wichtig:
Gerne weisen wir Sie bei dieser Gelegenheit darauf hin, dass die Versicherer nach der
Rechtsprechung des Versicherungsgerichts des Kantons St.Gallen (Entscheid KSCHG
2017/5 vom 26. April 2018) alle Behandlungen als Notfallbehandlung im Sinn von Art. 64a
Abs. 7 KVG vergüten müssen, für die eine gesetzliche Beistandspflicht in dringenden Fäl-
len besteht: «Die Beistandspflicht geht weiter als der medizinische Notfallbegriff. Sie ver-
langt von den Medizinalpersonen nicht nur eine Hilfeleistung bei Lebensgefahr der be-
troffenen Person, sondern allgemein eine solche in "dringenden" Fällen. Dringend ist ein
Fall auch dann, wenn zwar keine Lebensgefahr besteht, die betroffene Person aber um-
gehend Hilfe braucht, weil ihre Gesundheit ansonsten ernsthaft beeinträchtigt werden
könnte».
Freundliche Grüsse
Stefan Funk
Leistungssperren sind wieder in Kraft
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Leistungssperren sind wieder in Kraft
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Freundliche Grüsse
Stefan Funk
Stefan Funk
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Re: Leistungssperren sind wieder in Kraft
und seit 01.12.2021 sind diese wieder ausser Kraft (im Kanton St. Gallen)
Freundliche Grüsse
Stefan Funk
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Stefan Funk
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Stefan Funk
Stefan Funk